LAWINFO

Mietvertragskündigung

QR Code

Kündigungsmöglichkeit der Erben des Mieters

Rechtsgebiet:
Mietvertragskündigung
Stichworte:
Mietvertragskündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

» Bei Tod des Mieters (OR 266i)

Gilt für alle Mietverhältnisse.

Voraussetzungen:

  • Mieter war eine natürliche Person
  • Mieter stirbt

Folgen:

  • Erbe / Erbengemeinschaft / Willensvollstrecker des Mieters kann kündigen
  • unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und auf einen gesetzlichen Termin (allenfalls Einräumung einer angemessen Überlegungsfrist durch das Gericht)
  • Merke: Der Tod des Mieters führt nicht automatisch zur Beendigung des Mietverhältnisses. Wird im Mietvertrag allerdings vereinbart, dass das Mietverhältnis bei Tod des Mieters endet, so handelt es sich um ein befristetes Mietverhältnis, welches keine Kündigung benötigt.

Weiterführende Informationen

» Todesfall eines Mieters

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.