- Mieter muss schriftlich kündigen (OR 266l Abs. 1)
» Musterschreiben Kündigung des Mietvertrages
- Vermieter muss ein vom Kanton genehmigtes Formular verwenden (OR 266l Abs. 2); Bezug unter » hausverein.ch: Amtliche Formulare
- Mieter und Vermieter (resp. deren Vertreter) müssen eigenhändig unterzeichnen (OR 14 Abs. 1)
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Kündigung nichtig (» Begriffe)
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