Angemessene Prüfungsfrist
Der Vermieter hat innert angemessener Frist die vorgeschlagenen Ersatzmieter zu prüfen:
- Bei Wohnräumen: ca. zwei Wochen bis ein Monat.
- Bei Geschäftsräumen: ca. ein Monat.
- Bei Fristversäumnis wird der Mieter von der Haftung befreit.