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Angemessene Prüfungsfrist

Der Vermieter hat innert angemessener Frist die vorgeschlagenen Ersatzmieter zu prüfen:

  • Bei Wohnräumen: ca. zwei Wochen bis ein Monat.
  • Bei Geschäftsräumen: ca. ein Monat.
  • Bei Fristversäumnis wird der Mieter von der Haftung befreit.

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