LAWINFO

Mietvertragskündigung

QR Code

Kündigungsmöglichkeit des Mieters

Rechtsgebiet:
Mietvertragskündigung
Stichworte:
Mietvertragskündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

» Bei schweren Mängeln am Mietobjekt (OR 259b lit. a)

Gilt bei Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume sowie über andere unbewegliche Sachen.

Voraussetzungen:

  • Schwerer Mangel, d.h. die Tauglichkeit zum vereinbarten oder üblichen Gebrauch wird ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt.
  • Keine Behebung innert angemessener Frist (eine Fristansetzung durch den Mieter ist aber nicht nötig; die Pflicht des Vermieters den Mangel zu beheben und somit auch die Behebungsfrist läuft ab Kenntnis des Mangels durch den Vermieter).
  • Frist ist angemessen, wenn
    • sie dem Vermieter eine Behebung des Mangels ermöglicht.
    • sie der Schwere des Mangels, der Art des Mietobjektes und dem Verwendungszweck angepasst ist.

Folgen:

  • Mieter kann fristlos kündigen.

Verhältnis zu anderen Mängelrechten:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.