Der Vermieter hat innert angemessener Frist die vorgeschlagenen Ersatzmieter zu prüfen:
- Bei Wohnräumen: ca. zwei Wochen bis ein Monat.
- Bei Geschäftsräumen: ca. ein Monat.
- Bei Fristversäumnis wird der Mieter von der Haftung befreit.
Informationen zur Kündigung des Mietvertrages nach Schweizer Mietrecht
Der Vermieter hat innert angemessener Frist die vorgeschlagenen Ersatzmieter zu prüfen:
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