Grundsatz
Der Vermieter hat den Schaden des Mieters möglichst klein zu halten.
Folgen
- Vermieter muss sich ersparte Auslagen und Vorteile aufgrund des vorzeitigen Auszuges anrechnen lassen:
- Betriebs- und Nebenkosten, welche nicht anfallen.
- Höhere Mietzinse bei Weitervermietung (Vermieter muss sich die Mehrmietzinse während des Haftungszeitraumes des Mieters anrechnen lassen).
- Für die Zeit von Instandstellungsarbeiten, welche nicht auf Schäden des Mieters zurückzuführen sind, hat der Mieter keine Mietzinse zu bezahlen.
- Vermieter muss alles Zumutbare unternehmen, um das Mietobjekt wieder zu vermieten:
- Inserate schalten etc.
- Mietzins senken, wenn das Mietobjekt schon sehr lange leer gestanden ist.
Beweislast
Der Mieter muss beweisen, dass der Vermieter seine Schadenminderungspflicht verletzt hat.